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EU sagt Greenwashing den Kampf an: Neues Gesetz für ehrlichere Werbung

Aktualisiert am: 22. Januar 2024
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In aller Kürze

  • EU-Parlament verabschiedet Gesetz gegen Greenwashing: Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ müssen künftig nachweisbar sein.
  • Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln: Nur noch offiziell zertifizierte Umweltlabels dürfen verwendet werden.
  • Transparenz bei Garantiezeiten und Haltbarkeit: Irreführende Angaben über die Lebensdauer von Produkten werden verboten.
  • Positive Auswirkungen für Verbraucher: Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßt die Entscheidung, da sie Verbraucher schützt und zur Langlebigkeit von Produkten beiträgt.

Das Europäische Parlament hat ein neues Gesetz verabschiedet, das sogenanntes Greenwashing in der Werbung verbietet. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Verbraucher besser vor irreführenden Werbeversprechen zu schützen.

Unter Greenwashing versteht man die Praxis von Unternehmen, sich durch unwahre Behauptungen über Umweltschutzmaßnahmen oder klimafreundliche Produktion ein grünes Image zu geben.

Schluss mit irreführender Werbung

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, betont, dass das Gesetz irreführende Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten beendet.

Es soll nicht mehr der Eindruck entstehen, dass beispielsweise das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos klimaneutral macht.

Viele grüne Produkte

Nur noch zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel

Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln. Derzeit gibt es europaweit mehr als 200 verschiedene Umweltlabel, deren Kriterien oft nicht vergleichbar sind.

Das neue Gesetz erlaubt nur noch die Verwendung von Siegeln, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder staatlich eingeführt wurden.

Garantiezeiten und Haltbarkeit sollen transparenter werden

Das Gesetz nimmt auch irreführende Angaben über die Haltbarkeit von Produkten ins Visier. Aussagen über die Lebensdauer von technischen Produkten, wie Waschmaschinen, müssen bewiesen werden.

Außerdem werden die Garantieinformationen deutlicher sichtbar gemacht, und es wird ein neues, einheitliches Etikett für Waren mit verlängerter Garantiezeit eingeführt.

Positive Auswirkungen für Verbraucher

Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments. Sie betont, dass die neuen Regeln den Verbrauchern mehr Vertrauen in Umweltaussagen bieten und die Nutzungsdauer von Produkten verlängern, was sowohl für die Umwelt als auch für den Geldbeutel der Verbraucher vorteilhaft ist.

Die Mitgliedsstaaten der EU müssen noch zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Die Umsetzung in nationales Recht soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

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